Stärkung und Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zur Unterstützung der gemeinsamen Weiterentwicklung des Grenzraumes zwischen Sachsen und der Tschechischen Republik

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Sachsen Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014-2020" (genehmigt am: 11.05.2015).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und zur Schaffung eines gemeinsamen Kooperations- und Kommunikationsraumes. Relevante Themenbereiche sind z. B. Klimaschutz, öffentlicher Personennahverkehr und Regionalplanung.

Förderziel

Das erwartete Ergebnis in diesem Bereich liegt in der Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowohl auf Ebene der Institutionen und Interessenträgern als auch der örtlichen Bevölkerung.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Die Projekte werden auf deutscher Seite umgesetzt durch:

  • Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen.
  • Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.
  • Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
  • Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 131 der EU-Haushaltsordnung zulässig sind.

 

Maßnahmen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs werden umgesetzt durch:

  • Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden.
  • Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.
  • Juristische Personen des Privatrechts, die zum Zeitpunkt der Förderung noch mindestens 6 Jahre zur Durchführung kommunaler Dienstleistungen verpflichtet sind.
  • Verkehrsverbünde.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Sachsen die Landkreise: Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz.

 

In Thüringen die Landkreise: Greiz und Saale-Orla.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 13 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit werden Aktivitäten zum Ausbau bestehender und zur Initiierung neuer Partnerschaften unterstützt. Hierzu gehören insbesondere Erfahrungs- und Informationsaustausche, die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Ausbau der Zusammenarbeit der Arbeitsmarktakteure zur Integration der Arbeitsmärkte, vertiefte Kooperationen durch Erarbeiten gemeinsamer Lösungsansätze im Bereich Immissions-, Klimaschutz und der Wertstoffwirtschaft, insbesondere mit Blick auf die einzuhaltenden und umzusetzenden EU-Vorgaben sowie Aktivitäten zur Stärkung des politisch-administrativen und gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Grenzregion.


Die Zusammenarbeit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll durch Maßnahmen zur Schaffung neuer und Erweiterung bereits vorhandener Linien als Alternative bzw. als Ergänzung zum Individualverkehr gefördert werden. Dabei ist die länder- und verbandsgrenzenübergreifende Zusammenarbeit der Aufgabenträger weiter auszubauen. Durch die Einbeziehung des ÖPNV in die integrierte Verkehrsplanung der Grenzregionen können Angebote im überregionalen ÖPNV entwickelt werden. 

Zielgruppe

Die Maßnahmen in diesem Bereich führen zu einer verbesserten Integration des Grenzraumes, sie kommen sowohl der Bevölkerung und den Institutionen des Grenzraumes als auch dem Grenzraum als gemeinsamem Lebens- und Wirtschaftsraum zugute.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 werden nur solche Projekte unterstützt, bei denen Empfänger aus mindestens zwei Teilnehmerländern bei der Entwicklung und Umsetzung zusammenarbeiten.

Auswahlverfahren

Projektanträge können grundsätzlich laufend beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingereicht werden. Die Antragstellung ist über das Antragsportal möglich. Der Antrag kann ab sofort online ausgefüllt und erstellt werden. Mit einem standardisierten Prüfschema wird die Quantifizierung der Bewertungsergebnisse gewährleistet. Durch die Festsetzung von Mindeststandards wird sichergestellt, dass nur solche Projekte ausgewählt werden, die signifikante Resultate hinsichtlich der Ziele des Programms entfalten.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Antragsverfahren und entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.

Projektauswahlkriterien

Für eine Förderung von Projekten aus dem grenzübergreifenden Programm werden fachliche und programmspezifische Kriterien herangezogen. Es sind nachfolgende Mindeststandards zu erfüllen:

  • Übereinstimmung mit relevanten nationalen und europarechtlichen Bestimmungen.
  • Einhaltung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
  • Klare Interventionslogik des Projektes (Wahl der Projektziele und vorgesehenen Aktivitäten, inhaltliche Zielstellung bezogen auf die potenzielle Zielgruppe).
  • Ausreichende Leistungsfähigkeit der Projektträger.
  • Positive Auswirkungen auf das Zusammenwachsen des gemeinsamen Grenzraums.
  • Beitrag zur Erreichung des jeweiligen spezifischen Ziels.
  • Umsetzung beiderseits der Grenze; bei einseitiger Umsetzung muss der grenzübergreifende Effekt eindeutig dargestellt werden.
  • Bei Studien/Strategien/Analysen/Konzepten sollte Notwendigkeit dargestellt werden und eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Umsetzung bestehen.

 

Darüber hinaus sind folgende spezifische Leitgrundsätze zu erfüllen:

  • Bei bereits bestehenden Kooperationen muss der durch das Projekt entstehende Mehrwert für die Zusammenarbeit eindeutig beschrieben sein.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen auch zu Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Nachhaltige Mobilität Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021