Gemeinsamer Erhalt und Entwicklung der Biodiversität

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg-Polen" (genehmigt am: 25.09.2015).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden grenzübergreifende umweltbasierte Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und der Bekämpfung der Folgen von Klimawandelereignissen.

Förderziel

Mit der Maßnahmenumsetzung werden folgende Ergebnisse erwartet:
Erhalt von Umweltressourcen und die Verbesserung der grenzübergreifenden Wirksamkeit des Biotop- und Artenschutzes. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Sensibilisierung der Bevölkerung und Aufklärung über umweltbewusstes Verhalten durch Vermittlung ökologischer, ökonomischer und sozialer Zusammenhänge ab.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • Institutionen der öffentlichen Verwaltung staatlicher, regionaler und lokaler Ebene, Vereinigungen dieser Institutionen sowie nachgeordnete Behörden.
  • Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Organe der Regierungsverwaltung).
  • Institutionen des Bildungswesens, Hochschulen, weitere Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen.
  • Verwaltungen und Träger der Naturschutzgebiete, wie z. B. Nationalparks, Naturparks, Landschaftsparks und Biosphärenreservate.
  • Staatliche Forstämter und Forstwirtschaftsbetriebe, einschließlich deren Organisationseinheiten, Gemeinnützig tätige juristische Personen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen).
  • Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Umweltschutz- und Naturschutzorganisationen sowie gemeinnützige Verbände oder Vereine, welche die Interessen von Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vertreten, wie z. B. Erzeugerverbände.
  • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit.
  • Nichtregierungsorganisationen.

 

Einzelheiten sind im Handbuch für Antragstellende und Begünstigte geregelt.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise: Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.

 

In Brandenburg die Landkreise: Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 7, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Es sollen Projekte gefördert werden, die einerseits zur Entwicklung und Durchführung gemeinsamer umweltbasierter Maßnahmen und Strategien oder anderseits zum grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch beitragen, insbesondere hinsichtlich:

  • Einer optimierten und nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen u. a. in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft; 
  • Einer besseren Überwachung von geschützten und bedrohten Arten sowie die Instandhaltung ihrer Populationen insbesondere im grenzüberschreitenden Lebensräumen;
  • Entwicklung und Optimierung von Ökosystemdienstleistungen.

 

Einen weiteren Schwerpunkt beim Schutz der Biodiversität stellt die Bekämpfung der Folgen von Klimawandelereignissen, wie etwa Hochwasser und Waldbrände, dar. Die Umsetzung von innovativen Maßnahmen im Bereich der grünen Infrastruktur verringert die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von schwerwiegenden Naturkatastrophen und unterstützt somit die Natur beim nachhaltigen Erhalt von intakten Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Falls erforderlich kann zur Risikoprävention bei besonderen Naturgefahren auch graue Infrastruktur flankierend unterstützt werden.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):

  • Grenzüberschreitende Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz, insbesondere zur Herstellung eines grenzüberschreitenden
    Biotopverbundes, z. B. durch:
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität;
    • Schutz, Monitoring, Management und Öffentlichkeitsarbeit für geschützte Leitarten (z. B. Wolf);
    • Integriertes Küstenzonenmanagement;
    • Schutzmaßnahmen vor Bränden und Katastrophen.
  • Grenzüberschreitende Maßnahmen zur Inwertsetzung von Ökosystemdienstleistungen, z. B.:
    • Im Hoch- und Grundwasserschutz;
    • Bei der Bewirtschaftung/Renaturierung von Waldökosystemen;
    • Beim Erhalt genetischer Ressourcen für regionale Gehölze und Nutzpflanzen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 34.

Zielgruppe

Naturschutz- und Landschaftsschutzorganisationen bzw. -verwaltungen, Bewirtschaftende der natürlichen Ressourcen im Fördergebiet, wie Institutionen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Bevölkerung.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Hinweis: Bitte klären sie die notwendige Anzahl Projektpartner direkt mit Ihrem Programmansprechpartner.

Auswahlverfahren

Ein detailliertes Bewertungs- und Auswahlsystem der Vorhaben wird im Handbuch für Antragstellende und Begünstigte beschrieben. Hinweise für Antragstellende finden Sie auf der Homepage des Interreg-Programms.

 

Grundsätzlich sind thematische Calls vorgesehen. Zu Beginn der Förderperiode ist ein offener Call möglich. Die Zeitschiene der Calls wird die Bedarfe des Programms in der jeweiligen Umsetzungsphase widerspiegeln. Details hinsichtlich der einzelnen Calls werden entsprechend festgelegt. 

Projektauswahlkriterien

Neben den formalen Kriterien wird die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Übereinstimmung mit den Programmzielen, die Auswirkung auf die horizontalen Strategien, die Förderfähigkeit der Antragstellenden sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung als auch die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse bewertet.

 

Zusätzlich zu den allgemeinen, sind folgende Kriterien für die Projektauswahl zu berücksichtigen:
1. Das Projekt leistet einen Beitrag zu dem Spezifischen Ziel.
2. Es nimmt Bezug auf naturschutzfachliche Bedeutung der zu unterstützenden
    Schutzgebiete bzw. Arten.
3. Es unterstreicht die Relevanz bestehender grenzübergreifender ökosystemarer
    räumlicher Wirkungszusammenhänge.

 

Weitere Projektauswahlkriterien werden durch den Begleitausschuss festgelegt.

 

Weitere Hinweise zur Projektbewertung finden Sie auf der Homepage des Interreg-Programms.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021