Intensivierung der Zusammenarbeit von Institutionen im grenzübergreifenden Kontext

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg-Polen" (genehmigt am: 25.09.2015).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in verschiedenen Themenbereichen, unter anderem Umwelt, Erneuerbare Energien, Klima- und Katastrophenschutz.

Förderziel

Folgende Ergebnisse werden mit der Maßnahmenumsetzung erwartet:
Besseres Verständnis der Menschen untereinander, vermehrte Kenntnisse über die jeweiligen Menschen im Nachbarland, Stabilisierung und Festigung des bisher Erreichten in der Zusammenarbeit der Beteiligten in der Region, Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Bereiche der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Fördergebiet, Initiierung und langfristige Etablierung der Kooperationen zwischen Institutionen, lokalen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern. Die Projekte aus dieser Priorität sind somit Teil und Ergänzung der Programmaktivitäten und tragen dazu bei, die Gesamtziele des Programms zu erfüllen.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • Institutionen der öffentlichen Verwaltung staatlicher, regionaler und lokaler Ebene, Vereinigungen dieser Institutionen sowie nachgeordnete Behörden.
  • Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Organe der Regierungsverwaltung).
  • Institutionen des Bildungswesens, Hochschulen, weitere Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen.
  • Wirtschaftsfördergesellschaften und -organisationen, Technologiezentren, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, gemeinnützig tätige juristische Personen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen).
  • Kultur- und Sporteinrichtungen.
  • Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen.
  • Verwaltungen und Träger der Naturschutzgebiete, wie z. B. Nationalparks, Naturparks, Landschaftsparks und Biosphärenreservate.
  • Euroregion POMERANIA.
  • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit.
  • Nichtregierungsorganisationen, z. B. Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände.

 

Einzelheiten sind im Handbuch für Antragstellende und Begünstigte geregelt.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise: Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.

 

In Brandenburg die Landkreise: Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 7, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Im Rahmen des Spezifischen Ziels ist beabsichtigt, Maßnahmen zu fördern, die einen Beitrag zum Aufbau dauerhafter Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren des Fördergebiets ermöglichen. Darunter fallen sowohl die zwischenmenschlichen Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern der Region als auch die Zusammenarbeit von Kommunen, Landkreisen und Ländern und zwischen der Zivilgesellschaft und öffentlichen Institutionen in Netzwerken, Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Dabei werden die Themen der Zusammenarbeit nicht weiter spezifiziert oder eingeschränkt, um den unterschiedlichen Bedarfen und Ansätzen in der Kooperation Rechnung zu tragen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Zusammenarbeitsprojekte in den Bereichen gelegt, zu den es bereits entwickelte Kooperationen gibt. Diese sollen ausgehend vom erreichten Stand verstetigt, vertieft und ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen neue Kooperationsfelder eruiert werden, in denen ein grenzüberschreitender Mehrwert zu erwarten ist. Angesprochen ist insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung, der Gesundheitswirtschaft, der Erneuerbaren Energien, im Brand-, Klima- und Katastrophenschutz.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):

  • Maßnahmen zur Vernetzung von Institutionen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Zivil- und Katastrophenschutz, Bildung, Kultur, Justiz, Soziales, Sport, Tourismus, Umwelt, erneuerbare Energien und öffentliche Verwaltung/Einrichtungen.
  • Kooperation und Projekte für Bürgerinnen und Bürger (Fortführung des Kleinprojektfonds durch die Euroregion Pomerania).
  • Maßnahmen zur Unterstützung von gemeinsamen Initiativen der örtlichen Bevölkerung für lokale Entwicklung.
  • Maßnahmen zur gemeinsamen Prävention, Bekämpfung und Aufklärung zur Vermeidung von Umweltschäden.
  • Wissenschaftliche Kooperationen und grenzüberschreitender Wissenstransfer.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 60.

Zielgruppe

Bürger und Bürgerinnen des Fördergebiets aller Altersgruppen, Verwaltungsangestellte, Ehrenamtlich Tätige, Arbeitskräfte, Unternehmen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Für alle Kooperationsbereiche ist die Zusammenarbeit so zu entwickeln, dass sie im Ergebnis in tragfähige und dauerhafte Netzwerke mit klaren Strukturen münden.

 

Im Rahmen von Kooperationsprojekten sind Investitionen förderfähig, die zur Umsetzung der Zusammenarbeit und zur Erreichung der Ziele des Projekts erforderlich sind (gemäß Art. 3 der EFRE-Verordnung). Investitionen müssen nachweislich für die Erreichung des thematischen Ziel 11 „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen“ erforderlich sein und sind als integraler Bestandteil der Zusammenarbeit zu bewerten. Projekte, die ausschließlich isolierte Infrastrukturinvestitionen zum Ziel haben bzw. Infrastrukturinvestitionen, die unzureichend das Ziel des jeweiligen Projektes unterstützen sind nicht förderfähig.

 

Hinweis: Bitte klären sie die notwendige Anzahl Projektpartner direkt mit Ihrem Programmansprechpartner.

Auswahlverfahren

Ein detailliertes Bewertungs- und Auswahlsystem der Vorhaben wird im Handbuch für Antragstellende und Begünstigte beschrieben. Hinweise für Antragstellende finden Sie auf der Homepage des Interreg-Programms.

 

Grundsätzlich sind thematische Calls vorgesehen. Zu Beginn der Förderperiode ist ein offener Call möglich. Die Zeitschiene der Calls wird die Bedarfe des Programms in der jeweiligen Umsetzungsphase widerspiegeln. Details hinsichtlich der einzelnen Calls werden entsprechend festgelegt.

Projektauswahlkriterien

Neben den formalen Kriterien wird die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Übereinstimmung mit den Programmzielen, die Auswirkung auf die horizontalen Strategien, die Förderfähigkeit der Antragstellenden sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung als auch die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse bewertet.

 

Zusätzlich zu den allgemeinen, sind folgende Kriterien für die Projektauswahl zu berücksichtigen:
1. Das Projekt leistet einen Beitrag zu dem Spezifischen Ziel.
2. Es trägt durch konkrete Aktivitäten, die bei der Erhebung des Ergebnisindikators
    "Stimmungsindex" abgefragt werden, zur Erhöhung der Akzeptanz des
    Nachbarlandes bei.
3. Es trägt zum Ausbau institutioneller Netzwerke zwischen den Verwaltungen bei.

 

Weitere Projektauswahlkriterien werden durch den Begleitausschuss festgelegt.

 

Weitere Hinweise zur Projektbewertung finden Sie auf der Homepage des Interreg-Programms.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Allgemein

Subthemen

  • Alle

Stand: Juli 2021