Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg-Polen" (genehmigt am: 25.09.2015).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, die eine gemeinsame, grenzüberschreitende behutsame Entwicklung des Kultur- und Naturerbes und die Verknüpfung bestehender Natur- und Kulturerbestätten unterstützen.
Förderziel
Folgende Ergebnisse werden mit der Maßnahmenumsetzung erwartet:
Grenzüberschreitend verknüpfte Angebote für verbesserte Erlebbarkeit, u. a. durch Mehrsprachigkeit und optimierte Zielgruppenansprache.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Institutionen der öffentlichen Verwaltung staatlicher, regionaler und lokaler Ebene, Vereinigungen dieser Institutionen sowie nachgeordnete Behörden.
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Organe der Regierungsverwaltung).
- Institutionen des Bildungswesens, Hochschulen, weitere Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen.
- Verwaltungen und Träger der Naturschutzgebiete, wie z. B. Nationalparks, Naturparks, Landschaftsparks und Biosphärenreservate.
- Staatliche Forstämter und Forstwirtschaftsbetriebe, einschließlich deren Organisationseinheiten.
- Gemeinnützig tätige juristische Personen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen).
- Tourismusverbände und -organisationen.
- Kultur- und Sporteinrichtungen.
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
- Nichtregierungsorganisationen.
Einzelheiten sind im Handbuch für Antragstellende und Begünstigte geregelt.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise: Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.
In Brandenburg die Landkreise: Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 7, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung
Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die geeignet sind, das gemeinsame Kultur- und Naturerbe, welches das Fördergebiet entscheidend prägt, zu erhalten, miteinander zu verknüpfen und für die Bevölkerung beider Teilräume gleichermaßen erlebbar zu machen, insbesondere:
Beispiele für zu fördernde Maßnahmen:
- Verknüpfung von Kultur- und Naturerbestätten durch den Ausbau der touristischen Wegeinfrastrukturen (Rad- und Wanderwege). Vorrangig ist der Lückenschluss in grenzüberschreitenden thematischen Wegerouten und die Entwicklung von Angeboten zur Vermittlung des Natur- und Kulturerbes für Zielgruppen aus dem benachbarten Fördergebiet.
- Grenzüberschreitende Informationsangebote zum gemeinsamen Natur- und Kulturerbe, z. B. über die Printmedien, webbasierte, mobile Angebote oder Audioguidesysteme.
- Grenzüberschreitende Vermarktung gemeinsamer Kultur- und Naturerlebnisangebote.
- Verbesserung der Besucherlenkung (u. a. durch mehrsprachige Beschilderungs- und Wegeleitsysteme).
- Inhaltliche Zusammenarbeit von Umweltbildungs- und Kultureinrichtungen zur Schaffung gemeinsamer Angebote wie z. B. gemeinsame Ausstellungen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 30.
Zielgruppe
Bevölkerung, Gäste des Fördergebiets.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Hinweis: Bitte klären sie die notwendige Anzahl Projektpartner direkt mit Ihrem Programmansprechpartner.
Auswahlverfahren
Ein detailliertes Bewertungs- und Auswahlsystem der Vorhaben wird im Handbuch für Antragstellende und Begünstigte beschrieben. Hinweise für Antragstellende finden Sie auf der Homepage des Interreg-Programms.
Grundsätzlich sind thematische Calls vorgesehen. Zu Beginn der Förderperiode ist ein offener Call möglich. Die Zeitschiene der Calls wird die Bedarfe des Programms in der jeweiligen Umsetzungsphase widerspiegeln. Details hinsichtlich der einzelnen Calls werden entsprechend festgelegt.
Projektauswahlkriterien
Neben den formalen Kriterien wird die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Übereinstimmung mit den Programmzielen, die Auswirkung auf die horizontalen Strategien, die Förderfähigkeit der Antragstellenden sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung als auch die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse bewertet.
Zusätzlich zu den allgemeinen, sind folgende Kriterien für die Projektauswahl zu berücksichtigen:
1. Das Projekt leistet einen Beitrag zu dem Spezifischen Ziel.
2. Besitzt eine überregionale Ausstrahlung.
3. Trägt zum Erhalt der besonderen naturräumlichen oder kulturellen Eigenarten
des Fördergebietes bei.
4. Ergänzt das bereits vorhandene Angebot.
5. Entspricht dem besonderen Bedarf zur Förderung grenzübergreifender
Angebote im Binnenland.
Weitere Projektauswahlkriterien werden durch den Begleitausschuss festgelegt.
Weitere Hinweise zur Projektbewertung finden Sie auf der Homepage des Interreg-Programms.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2022