Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Brandenburg - Polen 2014-2020" (genehmigt am: 21.10.2015).
Kurzbeschreibung
Es ist beabsichtigt Maßnahmen zu fördern, welche die Erlebbarkeit des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes fördern. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zu dessen Erhalt, Schaffung, Entwicklung, Verknüpfung und Vermarktung.
Förderziel
Durch die Verbesserung der Erlebbarkeit soll die Attraktivität des Grenzraumes erhöht werden. Dies soll mit dem Erhalt der Biodiversität bzw. der kultur- bzw. naturräumlichen Eigenart im Einklang stehen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Einheiten der kommunalen/territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände und Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen.
- Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit.
- Landesregierung/Organe der Regierungsadministration und deren nachgeordnete Einrichtungen.
- Träger und Verwalter von Großschutzgebieten wie National-, Natur- und Landschaftsparks sowie Biosphärenreservaten.
- Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe und deren Organisationseinheiten.
- Juristische Träger von Bildungs-, Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie außerschulische Umweltbildungseinrichtungen.
- Wissenschaftseinrichtungen.
- Kultureinrichtungen.
- Gemeinnützige juristische Personen, z. B. Stiftungen, Vereine.
- Nichtregierungsorganisationen.
- Tourismusorganisationen und -verbände.
- Umweltvereine und -verbände.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Brandenburg: die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 5f. welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung
Die Maßnahmen werden ganz wesentlich auf die grenzüberschreitende Verknüpfung des reichhaltigen Erbes entweder entlang thematischer Zusammenhänge oder entlang bestehender bzw. erweiterter touristischer Wegeinfrastrukturen zielen. Durch einen sanften Tourismus und gezielte Besucherlenkung sind negative Auswirkungen auf das Naturerbe zu vermeiden.
Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):
- Entwicklung von Produkten, welche das gemeinsame Naturerbe grenzüberschreitend erlebbar machen.
- Entwicklung und Vermarktung gemeinsamer regionaler oder thematischer kultureller und kulturtouristischer Angebote, z. B. gemeinsame Ausstellungen, mehrsprachige Führungen, Qualifikation deutsch-polnischer „Kulturführer“.
- Verknüpfung des Natur- und Kulturerbes durch investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich von:
- Radwanderwegen;
- Wasserwanderwegen.
- Bau, Ausbau und Modernisierung von touristischer Flussinfrastruktur, inkl. Fährverbindungen u. ä. funktionale Querungen von Oder, Lausitzer Neiße, Warthe und Netze.
- Investive und nichtinvestive Maßnahmen zum Erhalt des Natur- und Kulturerbes, z. B. durch Sicherung und Sanierung kulturhistorisch wertvoller Objekte, Renaturierung von Naturdenkmalen.
- Gemeinsame Untersuchungen zur Erfassung, Aufbereitung und Dokumentation des Natur- und Kulturerbes bspw. in Ausstellungen und durch Digitalisierung.
- Investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Gewährleistung einer gemeinsamen Brauchtumspflege.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogram ab S. 29.
Zielgruppe
Vor allem die Bevölkerung und Besucher des Fördergebiets.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Investive Maßnahmen sind gemäß geltender umwelt- und wasserrechtlicher Maßgaben wie z. B. Prüfung von Alternativen, Sicherstellung von Ausgleich und Ersatz, Darlegung des überwiegenden öffentlichen Interesses zu planen und umzusetzen.
Es wird formal geprüft, ob die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft von Einrichtungen aus beiden Programmteilgebieten erfolgt.
Auswahlverfahren
Das Verfahren zur Einreichung und Bewertung von Anträgen im Kooperationsprogramm wird im Förderhandbuch beschrieben. Zur Sicherstellung der Objektivität wird die Projektbewertung durch das Gemeinsame Sekretariat mit Unterstützung von Fachexperten (auch in Bezug auf die Querschnittsziele) vorgenommen. Dabei wird sichergestellt, dass die Experten, die am Antragsbewertungsprozess beteiligt sind, unparteiisch sind und von keinen externen Stellen beeinflusst werden.
Es besteht die Möglichkeit, sog. Leuchtturmprojekte zu fördern, die außerhalb des regulären Antragsannahmeverfahrens eingereicht werden können. Ein Leuchtturmprojekt soll das gesamte Fördergebiet bzw. dessen überwiegenden Teil betreffen. Es soll von besonderer strategischer Bedeutung sein und maßgeblich zur Erreichung der Programmindikatoren beitragen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.
Projektauswahlkriterien
Die Entwicklung der detaillierten Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte:
- Fortgeschrittener Stand der Projektvorbereitung - Umsetzungsreife (einschließlich der formalen und rechtlichen Vorbereitung des Vorhabens und der Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter den Projektpartnern).
- Grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens, Übereinstimmung mit den Programmzielen sowie Beitrag zur Erreichung der Programmziele, Beitrag zu den jeweiligen Entwicklungsstrategien, Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele, Mehrwert und Dauerhaftigkeit.
- Förderfähigkeit der Ausgaben, Zweckmäßigkeit sowie Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Kosten, Durchführungszeitplan, Projektmanagement und Schlüssigkeit des Vorhabens.
Ein entsprechender Kriterienkatalog wird von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den fachlich für die Querschnittsziele zuständigen Stellen vorgeschlagen und anschließend vom Begleitausschuss bestätigt.
Hinweis: Weitere Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023