Gemeinsame Stabilisierung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Brandenburg - Polen 2014-2020" (genehmigt am: 21.10.2015).

Kurzbeschreibung

Es ist beabsichtigt, Maßnahmen zu fördern, welche den grenzüberschreitenden Schutz von Lebensräumen und Arten verbessern oder Ökosystemdienstleistungen, beispielsweise zur Minderung von CO2-Emmissionen, der Verbesserung des Wasserhaushalts, des Stadtklimas, bei der Biomasseerzeugung, der Reduzierung von Naturrisiken oder der Erholung grenzüberschreitend in Wert setzen.

Förderziel

Mit dem Erhalt und der Verbesserung des Zustandes von Lebensräumen im Fördergebiet werden grenzüberschreitende Biotopverbünde (v. a. von FFH-Gebieten) geschaffen, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und der weiteren Verbreitung geschützter Arten leisten.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • Einheiten der kommunalen/territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände und Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen.
  • Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit.
  • Landesregierung/Organe der Regierungsadministration, insbesondere die für den Naturschutz zuständigen, wie Träger und Verwalter von Großschutzgebieten wie National-, Natur- und Landschaftsparks sowie Biosphärenreservaten oder staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben und deren Organisationseinheiten.
  • Wissenschaftseinrichtungen.
  • Gemeinnützige juristische Personen, z. B. Stiftungen, Vereine.
  • Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Umweltschutz- und Naturschutzorganisationen sowie gemeinnützige Verbände oder Vereine, welche die Interessen von Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vertreten, wie z. B. Erzeugerverbände.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Brandenburg: die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 5f. welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):

  • Grenzüberschreitende Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz im Zusammenhang mit Natura 2000, insbesondere zur Herstellung eines grenzüberschreitenden Biotopverbundes, z. B. durch:
    • Biotopvernetzung;
    • Schaffung von Trittsteinbiotopen;
    • Renaturierung von Flussauen;
    • Schutz, Monitoring, Management und Öffentlichkeitsarbeit für geschützte Leitarten.
  • Maßnahmen zur Überwachung und Renaturierung devastierter Flächen zur Wiederherstellung der natürlichen Funktionsfähigkeit und dem Wiederaufbau der biologischen Vielfalt - soweit grenzüberschreitende Wirkungszusammenhänge bestehen.
  • Grenzüberschreitende Maßnahmen zur Inwertsetzung von Ökosystemdienstleistungen, z. B.:
    • Senkung von Kohlendioxydemissionen durch Moorschutzmaßnahmen;
    • Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge durch Maßnahmen der Auenrenaturierung im Einklang mit den Hochwasserrisikomanagementplänen und der Wasserrahmenrichtlinie;
    • Stärkung des ökologischen Landbaus;
    • Nutzung geschützter Lebensräume durch alternative modellhafte Nutzungsformen (Paludikulturen) oder Erholung und Landschaftserleben.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 32.

Zielgruppe

  • Naturschutz- und Landschaftsschutzorganisationen bzw. -verwaltungen, Umweltbildungseinrichtungen sowie Bewirtschafter der natürlichen Ressourcen im Programmgebiet, wie z. B. Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
  • Bevölkerung des Fördergebiets als Nutzer von Natur und Landschaft bzw. als Endverbraucher.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es wird formal geprüft, ob die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft von Einrichtungen aus beiden Programmteilgebieten erfolgt.

Auswahlverfahren

Das Verfahren zur Einreichung und Bewertung von Anträgen im Kooperationsprogramm wird im Förderhandbuch beschrieben. Zur Sicherstellung der Objektivität wird die Projektbewertung durch das Gemeinsame Sekretariat mit Unterstützung von Fachexperten (auch in Bezug auf die Querschnittsziele) vorgenommen. Dabei wird sichergestellt, dass die Experten, die am Antragsbewertungsprozess beteiligt sind, unparteiisch sind und von keinen externen Stellen beeinflusst werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, sog. Leuchtturmprojekte zu fördern, die außerhalb des regulären Antragsannahmeverfahrens eingereicht werden können. Ein Leuchtturmprojekt soll das gesamte Fördergebiet bzw. dessen überwiegenden Teil betreffen. Es soll von besonderer strategischer Bedeutung sein und maßgeblich zur Erreichung der Programmindikatoren beitragen.

 

Hinweis: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Projektauswahlkriterien

Die Entwicklung der detaillierten Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte:

  • Fortgeschrittener Stand der Projektvorbereitung - Umsetzungsreife (einschließlich der formalen und rechtlichen Vorbereitung des Vorhabens und der Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter den Projektpartnern).
  • Grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens, Übereinstimmung mit den Programmzielen sowie Beitrag zur Erreichung der Programmziele, Beitrag zu den jeweiligen Entwicklungsstrategien, Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele, Mehrwert und Dauerhaftigkeit.
  • Förderfähigkeit der Ausgaben, Zweckmäßigkeit sowie Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Kosten, Durchführungszeitplan, Projektmanagement und Schlüssigkeit des Vorhabens.

 

Ein entsprechender Kriterienkatalog wird von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den fachlich für die Querschnittsziele zuständigen Stellen vorgeschlagen und anschließend vom Begleitausschuss bestätigt. 

 

Hinweis: Weitere Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021