Verbesserung der grenzüberschreitenden umweltfreundlichen Mobilität

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Brandenburg - Polen 2014-2020" (genehmigt am: 21.10.2015).

Kurzbeschreibung

Es ist beabsichtigt, Maßnahmen zu fördern, die einen Beitrag zur „Verbesserung der grenzüberschreitenden umweltfreundlichen Mobilität“ der Bevölkerung, der gewerblichen Wirtschaft und der Gäste leisten.

Förderziel

Die Förderung soll bewirken, dass es mehr und attraktivere grenzüberschreitende Angebote im Öffentlichen Verkehr gibt. Es wird erwartet, dass sich dies in höheren Fahrgastzahlen im grenzüberschreitenden Verkehr niederschlägt.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

  • Einheiten der kommunalen/territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände, Zusammenschlüsse und nachgeordnete Einrichtungen.
  • Landesregierung/Organe der Regierungsadministration und deren nachgeordnete Einrichtungen.
  • Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit.
  • Öffentlich-rechtliche Verkehrsunternehmen und deren Zweckverbände, Verkehrsverbünde.
  • Nichtregierungsorganisationen.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Brandenburg: die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 5f. welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Vorbereitende Konzepte sind „weiche“ und kostengünstige Maßnahmen, die als Grundlage für verbesserte grenzüberschreitende Mobilitätsangebote benötigt werden. Die pilothafte Einführung neuer Lösungen (siehe unten) wird zu neuen Mobilitätsangeboten und zu einer höheren Attraktivität bestehender Angebote führen.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):

  • Vorbereitende Konzepte:
    • Förderung von Konzepten und Maßnahmen zum Ausbau und zur Qualitätssteigerung des grenzüberschreitenden ÖPNV.
    • Konzepte und Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Vermarktung von ÖPNV-Angeboten und dessen Alternativen.
    • Vorbereitung von Investitionen in das grenzüberschreitende Schienennetz (Revitalisierung, Schließung von Qualitätslücken), Park & Ride, begleitende Bahnhofsinfrastruktur sowie Busbahnhöfe.
    • Lokale und regionale grenzüberschreitende Mobilitätskonzepte, insbesondere für geringe Fahrgastzahlen.
    • Grenzüberschreitende integrierte Verkehrskonzepte, einschließlich Radverkehrskonzepte.
    • Machbarkeitsstudien und -konzepte für die Anpassung der Verkehrssysteme an den demografischen Wandel (insbesondere im ländlichen Raum).
  • Einführung neuer Lösungen:
    • Mehrsprachige Fahrplaninformationssysteme.
    • Einführung von grenzüberschreitenden Verbundtickets.
    • Ausbau der multimodalen Angebote im grenzüberschreitenden Bus- und Bahnverkehr und der wasserseitigen Angebote.
    • Pilotprojekte zur grenzüberschreitenden Elektromobilität.
    • Alternative und innovative grenzüberschreitende ÖPNV-Systeme (keine institutionelle Förderung von ÖPNV-Unternehmen).
    • Unterstützung von grenzübergreifenden Maßnahmen und Strategien zur Vermeidung verkehrsbedingter Emissionen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 38.

Zielgruppe

Bevölkerung, Gäste, Unternehmen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es wird formal geprüft, ob die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft von Einrichtungen aus beiden Programmteilgebieten erfolgt.

Auswahlverfahren

Das Verfahren zur Einreichung und Bewertung von Anträgen im Kooperationsprogramm wird im Förderhandbuch beschrieben. Zur Sicherstellung der Objektivität wird die Projektbewertung durch das Gemeinsame Sekretariat mit Unterstützung von Fachexperten (auch in Bezug auf die Querschnittsziele) vorgenommen. Dabei wird sichergestellt, dass die Experten, die am Antragsbewertungsprozess beteiligt sind, unparteiisch sind und von keinen externen Stellen beeinflusst werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, sog. Leuchtturmprojekte zu fördern, die außerhalb des regulären Antragsannahmeverfahrens eingereicht werden können. Ein Leuchtturmprojekt soll das gesamte Fördergebiet bzw. dessen überwiegenden Teil betreffen. Es soll von besonderer strategischer Bedeutung sein und maßgeblich zur Erreichung der Programmindikatoren beitragen.

 

Hinweis: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Projektauswahlkriterien

Die Entwicklung der detaillierten Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte:

  • Fortgeschrittener Stand der Projektvorbereitung - Umsetzungsreife (einschließlich der formalen und rechtlichen Vorbereitung des Vorhabens und der Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter den Projektpartnern).
  • Grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens, Übereinstimmung mit den Programmzielen sowie Beitrag zur Erreichung der Programmziele, Beitrag zu den jeweiligen Entwicklungsstrategien, Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele, Mehrwert und Dauerhaftigkeit.
  • Förderfähigkeit der Ausgaben, Zweckmäßigkeit sowie Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Kosten, Durchführungszeitplan, Projektmanagement und Schlüssigkeit des Vorhabens.

 

Ein entsprechender Kriterienkatalog wird von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den fachlich für die Querschnittsziele zuständigen Stellen vorgeschlagen und anschließend vom Begleitausschuss bestätigt. 

 

Hinweis: Weitere Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Verkehrsverlagerung
  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten

Stand: Juli 2021