Erweiterung gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsangebote für lebenslanges Lernen mit Querschnittsbereich Umweltbildung

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Brandenburg - Polen 2014-2020" (genehmigt am: 21.10.2015).

Kurzbeschreibung

Vorrangig gefördert werden sollen Maßnahmen zur Entwicklung und Bereitstellung grenzüberschreitender Bildungsangebote von der frühkindlichen Bildung bis zum lebenslangen Lernen. Ein besonderer Fokus soll auf gemeinsame Ausbildungsprojekte gelegt werden, die am Fachkräftebedarf des Fördergebiets orientiert sind sowie auf Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Förderziel

Mit der Förderung wird erreicht, dass mehr Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen die in Quantität und Qualität gesteigerte Zahl an Bildungsangeboten wahrnehmen und damit eine verbesserte, auf die Erfordernisse des Grenzraums angepasste Qualifikation nachweisen können. Die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens sollen dahingehend verbessert werden, als dass es möglich sein wird, von der Schulbildung bis hin zur Weiterbildung durchgängig grenzübergreifende Angebote wahrzunehmen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bildung, Qualifizierung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

  • Einheiten der kommunalen/territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände, Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen.
  • Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit.
  • Landesregierung/Organe der Regierungsadministration und deren nachgeordnete Einrichtungen.
  • Juristische Träger von Bildungs-, Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie Sozialpartner und deren Trägerorganisationen.
  • Wissenschaftseinrichtungen.
  • Gemeinnützige juristische Personen, z. B. Stiftungen.
  • Nichtregierungsorganisationen.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Brandenburg: die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 5f. welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen

Beschreibung

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):

  • Ausbildung:
    • Berufsausbildung.
    • Kooperation zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zur Entwicklung bedarfsorientierter Weiterbildungsangebote.
    • Vernetzung der regionalen Arbeits- und Bildungsmärkte.
  • Weiterbildung:
    • Mit dem Schwerpunkt grenzüberschreitender Qualifikationen.
    • Zusammenarbeit von Trägern des lebenslangen Lernens (z. B. Volkshochschulen).
  • Querschnittsbereiche:
    • Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten des Nachbarlandes.
    • Ausbau und Modernisierung der grenzüberschreitenden Bildungseinrichtungen wie deutsch-polnische Kindertagesstätten, allgemeinbildende deutsch-polnische Schulen, Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung.
    • Aufwertung der Ausstattung der Bildungseinrichtungen durch Ausstattungen in die gemeinsame Bildungsarbeit.
    • Investitionen zur Einführung von grenzüberschreitenden E-Learning-Angeboten.
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung.
    • Sprachausbildung.

 

Ergänzend können Investitionen in Bildungseinrichtungen erfolgen, die grenzüberschreitende Angebote bereitstellen. Der Schwerpunkt wird dabei angesichts der demografischen Entwicklung (zurückgehende Schülerzahlen) auf der Modernisierung und damit der Attraktivität der bestehenden Einrichtungen liegen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 41.

Zielgruppe

Schüler/-innen, Arbeitnehmer/-innen, Auszubildende, Studierende, Bürger/-innen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es wird formal geprüft, ob die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft von Einrichtungen aus beiden Programmteilgebieten erfolgt.

Auswahlverfahren

Das Verfahren zur Einreichung und Bewertung von Anträgen im Kooperationsprogramm wird im Förderhandbuch beschrieben. Zur Sicherstellung der Objektivität wird die Projektbewertung durch das Gemeinsame Sekretariat mit Unterstützung von Fachexperten (auch in Bezug auf die Querschnittsziele) vorgenommen. Dabei wird sichergestellt, dass die Experten, die am Antragsbewertungsprozess beteiligt sind, unparteiisch sind und von keinen externen Stellen beeinflusst werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, sog. Leuchtturmprojekte zu fördern, die außerhalb des regulären Antragsannahmeverfahrens eingereicht werden können. Ein Leuchtturmprojekt soll das gesamte Fördergebiet bzw. dessen überwiegenden Teil betreffen. Es soll von besonderer strategischer Bedeutung sein und maßgeblich zur Erreichung der Programmindikatoren beitragen.

 

Hinweis: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Projektauswahlkriterien

Die Entwicklung der detaillierten Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte:

  • Fortgeschrittener Stand der Projektvorbereitung - Umsetzungsreife (einschließlich der formalen und rechtlichen Vorbereitung des Vorhabens und der Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter den Projektpartnern).
  • Grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens, Übereinstimmung mit den Programmzielen sowie Beitrag zur Erreichung der Programmziele, Beitrag zu den jeweiligen Entwicklungsstrategien, Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele, Mehrwert und Dauerhaftigkeit.
  • Förderfähigkeit der Ausgaben, Zweckmäßigkeit sowie Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Kosten, Durchführungszeitplan, Projektmanagement und Schlüssigkeit des Vorhabens.

 

Ein entsprechender Kriterienkatalog wird von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den fachlich für die Querschnittsziele zuständigen Stellen vorgeschlagen und anschließend vom Begleitausschuss bestätigt. 

 

Hinweis: Weitere Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021