Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Institutionen und Bürger/-innen in allen Aspekten des öffentlichen Lebens, z. B. beim Hochwasserschutz

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Brandenburg - Polen 2014-2020" (genehmigt am: 21.10.2015).

Kurzbeschreibung

Es werden Kooperationsprojekte zwischen allen relevanten Akteuren im Fördergebiet und darüber hinaus gefördert, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Die Breite der Themen in den Projekten der Zusammenarbeit wird dabei nicht eingeschränkt und kann im Einklang mit dem spezifischen Ziel alle Bereiche des öffentlichen Lebens umfassen.

Förderziel

Insgesamt werden die Potenziale für die grenzüberschreitende Kooperation in Verwaltung und Zivilgesellschaft aktiviert. Damit wird sich allgemein die Haltung und Bereitschaft zu einer intensiveren Zusammenarbeit bei allen in der Zusammenarbeit engagierten Akteuren in der Region positiv entwickeln. Eingang findet die Zusammenarbeit generell und in verschiedenen Themenfeldern wie auch die Kooperationsformen.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • Einheiten der kommunalen/territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände, Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen.
  • Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit.
  • Landesregierung/Organe der Regierungsadministration und deren nachgeordnete Einrichtungen.
  • Träger und Verwalter von Großschutzgebieten wie National-, Natur- und Landschaftsparks sowie Biosphärenreservaten.
  • Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe und deren Organisationseinheiten.
  • Euroregionen.
  • Träger von Bildungs-, Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen.
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen/Einrichtungen zur Entwicklungsunterstützung von Unternehmergeist und Innovation, z. B. Kammern.
  • Wissenschaftseinrichtungen.
  • Kultur- und Sporteinrichtungen.
  • Im Bereich der öffentlichen medizinischen Versorgung tätige Einrichtungen und Träger der Rettungsdienste.
  • Gemeinnützige juristische Personen, z. B. Stiftungen, Vereine.
  • Nichtregierungsorganisationen, z. B. Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Brandenburg: die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 5f. welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Zusammenarbeitsprojekte in den Bereichen gelegt, zu den es bereits entwickelte Kooperationen gibt. Diese sollen ausgehend vom erreichten Stand verstetigt, vertieft und ausgebaut werden, u. a. in den Bereichen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Hochwasservorsorge, der Verbraucherberatung, der Gesundheitsversorgung, der Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden, der öffentlichen Sicherheit sowie im Brand- und Katastrophenschutz.

 

Für weitere Kooperationsbereiche sind Zusammenarbeiten so zu entwickeln, dass sie im Ergebnis in eine tragfähige und dauerhafte Kooperation münden.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen (nicht abschließend):

  • In Verwaltung und Zivilgesellschaft:
    • Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Vernetzung der Gebietskörperschaften sowie öffentlichen und privaten Institutionen und Nichtregierungsorganisationen in allen Themenbereichen z. B. in der Kultur, sozialen Bereichen, wie z. B. Jugendarbeit, Umwelt, Stadt- und Regionalplanung etc.
    • Erfahrungsaustausch und Transfer von Beispielen guter Praxis aus anderen Grenzregionen, insbesondere entlang der deutsch-polnischen Grenze.
    • Fortführung des Kleinprojektfonds für die Zusammenarbeit der Bürger.
  • In Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung:
    • Vernetzung von Wirtschaftsakteuren, Stärkung der wirtschaftlichen Verflechtungen in der Grenzregion und Förderung grenzüberschreitender Unternehmensaktivitäten.
    • Zusammenarbeit der Wissenschaftseinrichtungen im Fördergebiet und Entwicklung grenzüberschreitender Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
  • In der Daseinsvorsorge:
    • Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z. B. beim grenzübergreifenden Zivil- und Katastrophenschutz, der Feuerwehren und der abgestimmten Hochwasservorsorge sowie bei der Bekämpfung der Grenzkriminalität, grenzüberschreitender Verbraucherschutz, gemeinsame Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels, insbesondere bei der Kooperation im Gesundheits- und Sozialwesen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 45.

Zielgruppe

Bürger/-innen des Fördergebiets aller Altersgruppen, Institutionen, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen, Unternehmen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es wird formal geprüft, ob die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft von Einrichtungen aus beiden Programmteilgebieten erfolgt.

Auswahlverfahren

Das Verfahren zur Einreichung und Bewertung von Anträgen im Kooperationsprogramm wird im Förderhandbuch beschrieben. Zur Sicherstellung der Objektivität wird die Projektbewertung durch das Gemeinsame Sekretariat mit Unterstützung von Fachexperten (auch in Bezug auf die Querschnittsziele) vorgenommen. Dabei wird sichergestellt, dass die Experten, die am Antragsbewertungsprozess beteiligt sind, unparteiisch sind und von keinen externen Stellen beeinflusst werden.

 

Es besteht die Möglichkeit, sog. Leuchtturmprojekte zu fördern, die außerhalb des regulären Antragsannahmeverfahrens eingereicht werden können. Ein Leuchtturmprojekt soll das gesamte Fördergebiet bzw. dessen überwiegenden Teil betreffen. Es soll von besonderer strategischer Bedeutung sein und maßgeblich zur Erreichung der Programmindikatoren beitragen.

 

Hinweis: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Projektauswahlkriterien

Die Entwicklung der detaillierten Projektbewertungs- und Projektauswahlkriterien erfolgt auf der Grundlage folgender Aspekte:

  • Fortgeschrittener Stand der Projektvorbereitung - Umsetzungsreife (einschließlich der formalen und rechtlichen Vorbereitung des Vorhabens und der Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter den Projektpartnern).
  • Grenzüberschreitender Charakter des Vorhabens, Übereinstimmung mit den Programmzielen sowie Beitrag zur Erreichung der Programmziele, Beitrag zu den jeweiligen Entwicklungsstrategien, Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele, Mehrwert und Dauerhaftigkeit.
  • Förderfähigkeit der Ausgaben, Zweckmäßigkeit sowie Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Kosten, Durchführungszeitplan, Projektmanagement und Schlüssigkeit des Vorhabens.

 

Ein entsprechender Kriterienkatalog wird von der Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit den fachlich für die Querschnittsziele zuständigen Stellen vorgeschlagen und anschließend vom Begleitausschuss bestätigt. 

 

Hinweis: Weitere Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 48. Informationen zum Stand des Förderhandbuches erhalten Sie auf der Programm-Homepage oder beim zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz

Stand: Juli 2021