Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich.

Verbessertes Angebot im Bereich der nachhaltigen Mobilität, um die Mobilität der Grenzgänger und Auszubildenden zu erleichtern

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Rheinland-Pfalz Saarland

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V A Grande Region/Großregion (FR-BE-DE-LU)" (genehmigt am: 19.05.2016).

Kurzbeschreibung

Um die grenzüberschreitende Mobilität, insbesondere in grenzüberschreitenden Siedlungsräumen, zu erleichtern, soll das Angebot an öffentlichen Nahverkehrsmitteln gestärkt und besser abgestimmt werden.

Förderziel

Stärkung des grenzüberschreitenden Verkehrsangebots zur Weiterentwicklung der Multimodalität, indem Synergien und Komplementaritäten zwischen Netzen verstärkt werden und alternative und sanfte Transportarten unterstützt werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Monitoring, Evaluierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Öffentliche Verwaltungen, Einrichtungen von öffentlichem Interesse, und Unternehmen, die den öffentlichen Verkehr organisieren.
  • Kammern und äquivalente Einrichtungen.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Rheinland-Pfalz: Birkenfeld, Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Frankenthal, Kaiserslautern (KS, LK).

Saarland

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm ab S. 5 und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen

Beschreibung

Beispiele (nicht abschließend) für Fördermaßnahmen:

  • Unterstützung der Schaffung von Infrastrukturen und Ausrüstungen wie P+R und Mitfahrerparkplätzen.
  • Zusammenführung der bestehenden Statistiken und Datenverarbeitung zur besseren Kenntnis der grenzüberschreitenden Mobilität.
  • Schaffung grenzüberschreitender Buslinien.
  • Schaffung eines Kurzstreckenfahrscheins im ÖPNV der grenzüberschreitend gültig ist.
  • Marktstudien und technische Machbarkeitsstudien für Infrastrukturprojekte zur Entwicklung öfffentlicher grenzüberschreitender Verbindungen.
  • Sozio-ökonomische Analysen und Marktstudien zur Festlegung nachgefragter Angebote im grenzüberschreitenden Straßen- und Schienenverkehr, Nahverkehrsplan im ÖPNV.
  • Grenzüberschreitende Einrichtung von Ladestationen für Elektroautos.
  • Plan zur Förderung der Intermodalität (PKW + ÖPNV, Regionalzug + ÖPNV, Regionalzug + Fahrrad etc.).
  • Mobilitätspass für Jugendliche, die in einem Nachbarland eine Ausbildung absolvieren.
  • Definition und Umsetzung grenzüberschreitender Aktionspläne für Radwege im grenzüberschreitenden Verkehr.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 37.

Zielgruppe

  • Grenzgänger.
  • Direkt oder indirekt die Bevölkerung der Großregion.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Für die Projektarten wird die Förderfähigkeit von rollendem Material im Einzelfall und in Abhängigkeit von dem konkreten Vorhaben und der Einhaltung der geltenden Gesetzeslage geprüft. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der EFRE keine Defizite ausgleicht, die für bestehende grenzüberschreitende Transportangebote festgestellt werden.

 

Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet, dass Mittel die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-Minimis-Verordnung oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen.

 

Der grenzüberschreitende Charakter der unterstützten Maßnahmen muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss die beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Vorhaben,
  • Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Vorhaben.

 

Darüber hinaus muss das Projekt mindestens einem der beiden folgenden Kriterien entsprechen:

  • Zusammenarbeit bei der personellen Ausstattung,
  • Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Vorhaben.

Projektauswahlkriterien

Projekte, die folgende Kriterien erfüllen, können vorrangig behandelt werden:

  • Fähigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung der Großregion zu verbessern.
  • Beitrag im Kampf gegen die Klimaerwärmung und den Ausstoß von Treibhausgasen durch die Verbreitung von Knowhow und Best-Practice-Beispielen in diesen Bereichen.
  • Komplementarität mit anderen Maßnahmen in den Teilgebieten, die im Rahmen der verschiedenen regionalen und grenzüberschreitenden Strategien umgesetzt werden (regionale, nationale, europäische Programme).
  • Übertragbarkeit auf andere Teile des Kooperationsgebiets.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten
  • Verkehrsvermeidung
  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Verkehrsverlagerung

Stand: Juli 2021