Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich.

Strategien und Investitionen und/oder gemeinsame Beschaffung und/oder Nutzung von Ausrüstung zum Schutz und Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen, Naturräume und Landschaften - Schutz und Inwertsetzung

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Rheinland-Pfalz Saarland

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V A Grande Region/Großregion (FR-BE-DE-LU)" (genehmigt am: 19.05.2016).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Entwicklung von gemeinsamen Strategien im Bereich des Flächenmanagements und des Umweltschutzes, um die Maßnahmen der Teilgebiete besser aufeinander abstimmen.

Förderziel

Einen günstigen Erhaltungszustand der Umwelt erreichen.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Daten-, Informationsgrundlagen, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Die Begünstigten sind insbesondere:

  • Öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen öffentlichen Interesses.
  • Forschungsinstitute und Universitäten.
  • Kammern.
  • Natur- und Nationalparke.
  • Genossenschaften.
  • Landwirtschaftliche Betriebe.
  • Tourismusakteure (Touristeninformationen etc.).
  • Vereine und Verbände.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Rheinland-Pfalz: Birkenfeld, Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Frankenthal, Kaiserslautern (KS, LK).


Saarland


Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm ab S. 5 und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen

Beschreibung

Beispiele (nicht abschließend) für zu fördernde Maßnahmen:

  • Gemeinsame Verwaltung grenzüberschreitender Gewässer.
  • Abgestimmte Maßnahmen in der Wasserversorgung und Grundwassererfassung (gemeinsame Suche neuer Ressourcen).
  • Gemeinsame Nutzungspläne für besonders schützenswerte Naturräume.
  • Gemeinsame Nutzungspläne für Landschaften.
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung von Arten und Habitaten, die von besonderer Bedeutung für die Großregion sind.
  • Austausch und abgestimmte Planung zwischen institutionellen Akteuren und den Akteuren vor Ort sowie Austausch von Knowhow im Bereich der Managementpraktiken.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 49.

Zielgruppe

  • Öffentliche Verwaltungen.
  • Landwirte, Land- und Waldbesitzer.
  • Direkt oder indirekt die Bevölkerung der Großregion.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet das Mittel, die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-Minimis-Verordnung oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen.

 

Der grenzüberschreitende Charakter der unterstützten Maßnahmen muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss die beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Vorhaben,
  • Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Vorhaben.

 

Darüber hinaus muss das Projekt mindestens einem der beiden folgenden Kriterien entsprechen:

  • Zusammenarbeit bei der personellen Ausstattung,
  • Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Vorhaben.

Projektauswahlkriterien

Projekte, die folgende Kriterien erfüllen, können vorrangig behandelt werden:

  • Fähigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung der Großregion zu verbessern.
  • Komplementarität mit anderen Maßnahmen in den Teilgebieten, die im Rahmen der verschiedenen regionalen und grenzüberschreitenden Strategien umgesetzt werden (regionale, nationale, europäische Programme).
  • Übertragbarkeit auf andere Teile des Kooperationsgebiets.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021