Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich.

Strategien, Instrumente und Investitionen zur Förderung und Einführung von emissionsarmen Technologien im öffentlichen und privaten Sektor, darunter erneuerbare Energien

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Rheinland-Pfalz Saarland

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V A Grande Region/Großregion (FR-BE-DE-LU)" (genehmigt am: 19.05.2016).

Kurzbeschreibung

Unterstütz wird die gemeinsame Entwicklung von Strategien und Instrumenten, um die Einführung von umweltfreundlicheren Technologien zu fördern.

Förderziel

Die gemeinsame Entwicklung von Strategien und Instrumenten wird die Einführung von umweltfreundlicheren Technologien fördern, beispielsweise durch Begleitmaßnahmen und Dienstleistungen für die Endverbraucher, Wärmedämmmaßnahmen für Gebäude sowie lokale Energieerzeugung mit Hilfe von erneuerbaren Energien.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Die Begünstigten sind insbesondere:

  • Öffentliche Verwaltungen.
  • Öffentliche Einrichtungen.
  • Vereine.
  • Natur- und Nationalparke.
  • Unternehmen.
  • Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Rheinland-Pfalz: Birkenfeld, Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Frankenthal, Kaiserslautern (KS, LK).


Saarland


Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm ab S. 5 und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen

Beschreibung

Der öffentliche Sektor verfügt über zahlreiche Infrastrukturen, deren Ressourcenverbrauch verringert werden kann. Dazu zählen Gebäude, Wohnungen und Transportinfrastrukturen.

 

Beispiele (nicht abschließend) für Fördermaßnahmen:

  • Zusammenschluss für die lokale Energie- und Wärmeerzeugung.
  • Grenzüberschreitende Aktionspläne zur Energieeffizienz in Gebäuden und Unterstützung von Pilotprojekten.
  • Grenzüberschreitende Klimaschutzpläne.
  • Bildung eines großregionalen Netzwerks zur Entwicklung der erneuerbaren Energien und Umwelttechnologien.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 56.

Zielgruppe

  • Gemischtwirtschaftliche Unternehmen.
  • Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus.
  • Direkt oder indirekt, die Bevölkerung der Großregion.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet das Mittel, die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-Minimis-Verordnung oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen.

 

Der grenzüberschreitende Charackter der unterstützten Maßnahmen muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss die beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Vorhaben,
  • Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Vorhaben.

 

Darüber hinaus muss das Projekt mindestens einem der beiden folgenden Kriterien entsprechen:

  • Zusammenarbeit bei der personellen Ausstattung,
  • Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Vorhaben.

Projektauswahlkriterien

Projekte, die folgende Kriterien erfüllen, können vorrangig behandelt werden:

  • Fähigkeit, die Lebensqualität der Bevölkerung der Großregion zu verbessern.
  • Komplementarität mit anderen Maßnahmen in den Teilgebieten, die im Rahmen der verschiedenen regionalen und grenzüberschreitenden Strategien umgesetzt werden (regionale, nationale, europäische Programme).
  • Übertragbarkeit auf andere Teile des Kooperationsgebiets.
  • Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021