Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich.

Zusammenarbeit und Entwicklung von Synergien zur effizienten Nutzung von Ressourcen

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Rheinland-Pfalz Saarland

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V A Grande Region/Großregion (FR-BE-DE-LU)" (genehmigt am: 19.05.2016).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Entwicklung von Strategien und Instrumenten für eine effizientere Nutzung der Ressourcen in den Bereichen Bauen und Wohnen, Industrie und Verkehr.

Förderziel

Die Zusammenarbeit und die Entwicklung von Synergien in der Wasserwirtschaft und Abfallbewirtschaftung zielen darauf ab, den Ressourcenverbrauch zu verbessern und die Umweltbelastung zu verringern.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Die Begünstigten sind insbesondere:

  • Öffentliche Verwaltungen.
  • Öffentliche Einrichtungen.
  • Vereine.
  • Natur- und Nationalparke.
  • Unternehmen.
  • Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Rheinland-Pfalz: Birkenfeld, Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Frankenthal, Kaiserslautern (KS, LK).


Saarland


Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm ab S. 5 und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen

Beschreibung

Unter anderem sind Maßnahmen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung vorgesehen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Abfallbewirtschaftung betrifft die Förderung der Wiederverwendung von Abfällen, das Recycling sowie die Nutzung von nicht recycelbaren Abfällen als Energiequelle.

 

Konkrete Projekte könnten in diesen Bereichen stattfinden:

  • Entwicklung von gemeinsamen Managementplänen.
  • Einrichtung von grenzüberschreitenden Infrastrukturen.
  • Unterstützung für Unternehmen bei Abfallentsorgung und -vermeidung.
  • Schulung von Beschäftigten des öffentlichen Sektors, oder Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung bezüglich der effizienten Nutzung von Ressourcen.

 

Beispiele (nicht abschließend) für Fördermaßnahmen:

  • Abfallbewirtschaftung, Abwasserbehandlung, für Bodenschutzmaßnahmen und zur Verringerung der Luftverschmutzung.
  • Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, Instrumenten und grenzüberschreitenden Einrichtungen zur Verringerung der Umweltbelastungen im Rahmen der wirtschaftlichen und räumlichen Entwicklung.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 57.

Zielgruppe

  • Gemischtwirtschaftliche Unternehmen.
  • Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus.
  • Direkt oder indirekt, die Bevölkerung der Großregion.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet das Mittel, die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-Minimis-Verordnung oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen.

 

Der grenzüberschreitende Charackter der unterstützten Maßnahmen muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss die beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Vorhaben,
  • Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Vorhaben.

 

Darüber hinaus muss das Projekt mindestens einem der beiden folgenden Kriterien entsprechen:

  • Zusammenarbeit bei der personellen Ausstattung,
  • Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Vorhaben.

Projektauswahlkriterien

Projekte, die folgende Kriterien erfüllen, können vorrangig behandelt werden:

  • Fähigkeit, die Lebensqualität der Bevölkerung der Großregion zu verbessern.
  • Komplementarität mit anderen Maßnahmen in den Teilgebieten, die im Rahmen der verschiedenen regionalen und grenzüberschreitenden Strategien umgesetzt werden (regionale, nationale, europäische Programme).
  • Übertragbarkeit auf andere Teile des Kooperationsgebiets.
  • Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021