Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V A Grande Region/Großregion (FR-BE-DE-LU)" (genehmigt am: 19.05.2016).
Kurzbeschreibung
Die Entwicklung von Wertschöpfungsketten, die eine effiziente Nutzung und ein effizientes Management von Ressourcen durch und zugunsten der Unternehmen sicherstellen, wird gefördert.
Förderziel
Die Unterstützung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der Unternehmen von Rohstoffen zu erhöhen, ebenso wie ihre Unabhängigkeit von den damit zusammenhängenden Preisschwankungen.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Die Begünstigten sind insbesondere:
- Öffentliche Verwaltungen.
- Öffentliche Einrichtungen.
- Vereine.
- Natur- und Nationalparke.
- Unternehmen.
- Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
Rheinland-Pfalz: Birkenfeld, Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Frankenthal, Kaiserslautern (KS, LK).
Saarland
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm ab S. 5 und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen
Beschreibung
Beispiele (nicht abschließend) für Fördermaßnahmen:
- Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von gemeinsamen Instrumenten und Pilotprojekten und der Entwicklung von innovativen Lösungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
- Unterstützung von Erfahrungsaustausch und Best-Practice-Beispielen.
- Unterstützung der Entwicklung von Strategien und Instrumenten, um die Anwendung des Konzepts der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen zu fördern.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 58.
Zielgruppe
- Gemischtwirtschaftliche Unternehmen.
- Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus.
- Direkt oder indirekt, die Bevölkerung der Großregion.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet das Mittel, die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-Minimis-Verordnung oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen.
Der grenzüberschreitende Charackter der unterstützten Maßnahmen muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss die beiden folgenden Kriterien erfüllen:
- Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Vorhaben,
- Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Vorhaben.
Darüber hinaus muss das Projekt mindestens einem der beiden folgenden Kriterien entsprechen:
- Zusammenarbeit bei der personellen Ausstattung,
- Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Vorhaben.
Projektauswahlkriterien
Projekte, die folgende Kriterien erfüllen, können vorrangig behandelt werden:
- Fähigkeit, die Lebensqualität der Bevölkerung der Großregion zu verbessern.
- Komplementarität mit anderen Maßnahmen in den Teilgebieten, die im Rahmen der verschiedenen regionalen und grenzüberschreitenden Strategien umgesetzt werden (regionale, nationale, europäische Programme).
- Übertragbarkeit auf andere Teile des Kooperationsgebiets.
- Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023