Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V A Grande Region/Großregion (FR-BE-DE-LU)" (genehmigt am: 19.05.2016).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden gemeinsame Investitionen bzw. die Nutzung von Ausrüstungen oder die Erstellung von Plänen zum Schutz von Naturräumen und Landschaften.
Förderziel
Einen günstigen Erhaltungszustand der Umwelt erreichen.
Fördergegenstände
Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Die Begünstigten sind insbesondere:
- Öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen öffentlichen Interesses.
- Forschungsinstitute und Universitäten.
- Kammern.
- Natur- und Nationalparke.
- Genossenschaften.
- Landwirtschaftliche Betriebe.
- Tourismusakteure (Touristeninformationen etc.).
- Vereine und Verbände.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
Rheinland-Pfalz: Birkenfeld, Trier, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, Frankenthal, Kaiserslautern (KS, LK).
Saarland
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich, Belgien und Luxemburg.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm ab S. 5 und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen
Beschreibung
Beispiele (nicht abschließend) für zu fördernde Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Kohärenz, z. B. durch die Einrichtung von ökologischen Korridoren.
- Förderung und nachhaltiger Erhalt einer ökologisch differenzierten und autochthonen Beschaffenheit der Umwelt und Landschaft durch grenzüberschreitendes kontinuierliches Monitoring und Pilotinitiativen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 49.
Zielgruppe
- Öffentliche Verwaltungen.
- Landwirte, Land- und Waldbesitzer.
- Direkt oder indirekt die Bevölkerung der Großregion.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Projekte, für die die Notifizierung einer neuen Beihilferegelung bei der Kommission erforderlich wäre, sind nicht förderfähig. Das bedeutet das Mittel, die privaten Akteuren zugewiesen werden, der De-Minimis-Verordnung oder der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Kommission für staatliche Beihilfen Rechnung tragen müssen.
Der grenzüberschreitende Charakter der unterstützten Maßnahmen muss nachgewiesen werden. Das Projekt muss die beiden folgenden Kriterien erfüllen:
- Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Vorhaben,
- Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Vorhaben.
Darüber hinaus muss das Projekt mindestens einem der beiden folgenden Kriterien entsprechen:
- Zusammenarbeit bei der personellen Ausstattung,
- Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Vorhaben.
Projektauswahlkriterien
Projekte, die folgende Kriterien erfüllen, können vorrangig behandelt werden:
- Fähigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung der Großregion zu verbessern.
- Komplementarität mit anderen Maßnahmen in den Teilgebieten, die im Rahmen der verschiedenen regionalen und grenzüberschreitenden Strategien umgesetzt werden (regionale, nationale, europäische Programme).
- Übertragbarkeit auf andere Teile des Kooperationsgebiets.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023