Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 17.10.2014).
Kurzbeschreibung
Förderung der Schaffung, des Erhalts, der Wiederherstellung und Verbesserung von Elementen der Grünen Infrastruktur vorwiegend im
urbanen Umfeld sowie Maßnahmen zur Schaffung von naturtouristischen Angeboten.
Förderziel
Stärkung der grünen Infrastruktur und ihrer Erholungsleistung
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Kommunen, kommunale Unternehmen, kommunale Zusammenschlüsse, regionale Einrichtungen sowie Vereine, Verbände und Genossenschaften, Träger von Naturparken, Stiftungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Beschreibung
Gefördert werden sollen die Schaffung, der Erhalt, die Wiederherstellung und Verbesserung von Elementen der Grünen Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld sowie Maßnahmen zur Schaffung von naturtouristischen Angeboten in Nordrhein-Westfalen. In diesem Kontext stehen Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität sowie Maßnahmen zur Erhöhung der psychischen und physischen Gesundheit, die wohn- und arbeitsortnahes sowie touristsches Naturerleben und deren Erschließung fördern. Dazu kann beispielsweise das Anlegen öffentlicher naturnaher Strukturen samt Sport- und Bewegungsmöglichkeiten gehören. Auf diese Weise soll die grüne Infrastruktur und insbesondere ihre Erholungsleistungen gestärkt und den Menschen besser zugänglich gemacht werden.
Zielgruppe
Kommunen, kommunale Unternehmen, kommunale Zusammenschlüsse, regionale Einrichtungen sowie Vereine, Verbände und Genossenschaften, Träger von Naturparken, Stiftungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Auswahlverfahren
Vorgesehen sind hierzu Aufrufe an die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen, entsprechende integrierte Konzepte mit Projektvorschlägen einzureichen. Eine Förderung aus dem EFRE erfolgt im Bereich der thematischen Ziele 6 und 9, wobei jede vorgeschlagene Projektliste beide thematischen Ziele beinhalten muss. Projektaufrufe richten sich an Kommunen, Quartiere bzw. an Stadtumlandgebiete. Stadtumlandgebiete sind definiert als Zentrum, Ergänzungsgebiet zum Zentrum oder als engerer Verflechtungsraum im Sinne der großstadtregionalen Zuordnung der BBSR Stadtumlandverbünde. Sie setzen sich aus den darin erfassten Kommunen zusammen, die ein Stadtumlandgebiet umfassen. In begründeten Ausnahmefällen können Projekten in weiteren Gebieten gefördert werden, wenn die Projekte einen funktionalen Bezug zum Fördergebiet aufweisen.
Projektauswahlkriterien
Wesentliche Auswahlkriterien werden z. B. der Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zum Ziel der Prävention, zur Integration benachteiligter Gruppen, zur Belebung der lokalen Ökonomie und zur Verbesserung der Umweltsituation sein.
Die Handlungskonzepte müssen Investitionsprioritäten aus mindestens zwei thematischen Zielen umfassen. Die eingereichten integrierten Handlungskonzepte und die darin enthaltenen Projekte werden durch ein Gutachtergremium an Hand transparenter Kriterien bewertet und ggf. zur Förderung empfohlen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 19.03.2021
Ende der Maßnahme: 31.12.2023