Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Verbesserung der lokalen Infrastruktur und die Anpassung der Innenstädte an digitale, klimatische und energetische Herausforderungen mit Mitteln aus REACT-EU.
Förderziel
Stärkung der Bedeutung des Standorts Innenstadt für das Gemeinwohl
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Beschäftigung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Bayerische Städte und Gemeinden
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Beschreibung
Die Corona-Pandemie hat zuvor bereits bestehende Probleme von Innenstädten und Ortszentren weiter verschärft. Es besteht die Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte. Ziel der Förderinitiative ist es daher, Synergien zwischen städtebaulicher und gewerblicher Entwicklung herzustellen. Durch die Verbesserung der lokalen Infrastruktur und die Anpassung der Innenstädte an digitale, klimatische und energetische Herausforderungen soll die Bedeutung des Standorts Innenstadt für das Gemeinwohl gestärkt werden. Förderfähig sind sowohl Investitionen als auch Personalkosten für ein Innenstadtmanagement. Die Förderung der Maßnahme wird auf Grundlage der bestehenden Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) abgewickelt. Eine ergänzende Förderunterlage spezifiziert Gegenstand und Fördervoraussetzungen zu Fördertatbeständen, die nicht von den StBauFR erfasst sind.
Zielgruppe
Bayerische Städte und Gemeinden sowie KMU des Handels
Projektauswahlkriterien
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den folgenden vier allgemeinen Kriterien:
- Inhaltliches Kriterium: Übereinstimmung des Projekts mit den Vorgaben des Operationellen Programms
- Geografisches Kriterium: Projekte sind in ganz Bayern förderfähig
- Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien: Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers; Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten; gesicherte
Finanzierung; Übereinstimmung des Projekts mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung; fachpolitische Zweckmäßigkeit und Voraussetzungen; zeitgerechte Projektumsetzung
- Rechtliches Kriterium: Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts erfüllt
Maßnahmenspezifische Kriterien:
- EU-Innenstadt-Förderinitiative für bayerische Städte und Gemeinden: Die Projekte stehen in Einklang mit einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit querschnittsorientiertem Handlungsansatz, das unter Einbindung der lokalen Akteure
erarbeitet wurde.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 03.08.2021
Ende der Maßnahme: 31.12.2021