Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 11.09.2014).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme unterstützt durch die Förderung städtischer Quartiere die Innenentwicklung in Ober- und Mittelzentren auf der Basis integrierter Stadtentwicklungskonzepte.
Förderziel
Die spezifischen Gestaltungs- und Nutzungsdefizite verschiedener Raumtypen sollen abgebaut und die Flächen optimal genutzt werden. Dadurch soll ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden und ein Beitrag zur Verlangsamung des Flächenverbrauchs in Schleswig-Holstein geleistet werden.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Ausschließlich Kommunen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Gefördert werden u. a. die qualitätsvolle städtebauliche Nachnutzung innerstädtischer ehemals industriell, gewerblich, verkehrlich oder militärisch genutzter Brachen und sonstiger fehl- oder untergenutzter Flächen einschließlich der Umnutzung der erhaltenswerten Bausubstanz auf diesen Flächen.
Die Maßnahme unterstützt ebenfalls die Herstellung und Aufwertung baulicher Anlagen zur Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzung von Flächen an Gewässern zur Steigerung der Attraktivität städtischer Problemgebiete, die Aufwertung bestehender, die Herstellung neuer sowie die Vernetzung städtischer Grünräume und Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung.
In Verbindung mit dem Abbau gestalterischer und funktionaler Defizite wird im Rahmen der Maßnahme auch die Erhaltung des baukulturellen Erbes durch die denkmalgerechte Erneuerung öffentlicher Räume innerhalb von historischen Ensembles zur Sicherung historischer Stadtkerne gefördert.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Vorliegen Integrierter Stadtentwicklungskonzepte und die konkrete Ableitung der Projekte aus diesen Konzepten ist zwingende Voraussetzung für die Förderung.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle und ggf. auf Basis des Votums eines landesweiten Empfehlungsgremiums vorgenommen. Im Rahmen der Integrierten Territorialen Investitione (ITI) werden Zukunftsthemen der Westküste von den Akteuren in der Region identifiziert. Sie bringen ihre Projektvorschläge in einen zweistufigen Wettbewerb ein. Dabei sollen sie durch eine zentrale Anlaufstelle in der Region zur Beteiligung an der ITI aktiviert, bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt und während des Wettbewerbsverfahrens beraten werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium, dem neben den regionalen Vertreterinnen und Vertretern u. a. die EFRE-Verwaltungsbehörde, die Fachbereiche der Landesministerien und die Dienstleister angehören.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Basis von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens. Die Kriterien berücksichtigen u. a. das Ausmaß von räumlichen Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten, die Nachnutzungsmöglichkeiten sowie das Gefährdungspotenzial von Flächen für Umweltmedien.
Für Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung bilden Integrierte Stadtentwicklungskonzepte eine wichtige Basis für die Projektauswahl.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Die Investitionspriorität wird in das ITI-Konzept „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ einbezogen. 36% der EFRE-Mittel der Investitionspriorität sind für die Umsetzung im Rahmen der ITI vorgesehen.