Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 11.09.2014).
Kurzbeschreibung
Förderung der nachhaltigen Beseitigung von Brachflächen einschließlich der Sanierung, um diese Flächen wieder in den Flächenwirtschaftskreislauf zu integrieren und den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden.
Förderziel
Ziel ist die nachhaltige Beseitigung von Brachflächen einschließlich der Sanierung, um diese Flächen wieder in den Flächenwirtschaftskreislauf zu integrieren und den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger der Förderung sind Kommunen und juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Im Rahmen der Maßnahme werden die Planung und Durchführung der Grundstücksaufbereitung hinsichtlich Baugrund, bautechnischer Aufbereitung, Rückbau von Gebäuden und Anlagen sowie die Sanierung von Altlasten nach Bundesbodenschutzgesetz gefördert. Die Förderung umfasst dabei u. a. Untersuchungs- und Planungsleistungen, Sanierungsmaßnahmen (Sicherung oder Dekontamination), die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und die Entsorgung von belastetem Bodenaushub und Wasser. Unterstützt wird auch die Dekontamination von Bausubstanz einschließlich der Erstellung des Schadstoffkatasters, der Rückbau von baulichen Anlagen sowie die Demontage und Entsorgung kontaminierter Bauteile.
Bei der Sanierung von Altlasten wird das Verursacherprinzip beachtet.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung der aufbereiteten Flächen sind die zu fördernden Vorhaben aus integrierten Strategien abzuleiten. Voraussetzung für die Förderung ist ein Konzept für die Nachnutzung der wieder nutzbar gemachten Flächen zur gewerblichen Nutzung und zu Wohnzwecken einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen. Investitionen der Nachnutzung sind nicht Fördergegenstand dieser Maßnahme.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle und ggf. auf Basis des Votums eines landesweiten Empfehlungsgremiums vorgenommen. Im Rahmen der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) werden Zukunftsthemen der Westküste von den Akteuren in der Region identifiziert. Sie bringen ihre Projektvorschläge in einen zweistufigen Wettbewerb ein. Dabei sollen sie durch eine zentrale Anlaufstelle in der Region zur Beteiligung an der ITI aktiviert, bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt und während des Wettbewerbsverfahrens beraten werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium, dem neben den regionalen Vertreterinnen und Vertretern u. a. die EFRE-Verwaltungsbehörde, die Fachbereiche der Landesministerien und die Dienstleister angehören.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Basis von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens. Die Kriterien berücksichtigen u. a. das Ausmaß von räumlichen Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten, die Nachnutzungsmöglichkeiten sowie das Gefährdungspotenzial von Flächen für Umweltmedien.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2020
Sonstiges
Die Investitionspriorität wird in das ITI-Konzept „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ einbezogen. 36% der EFRE-Mittel der Investitionspriorität sind für die Umsetzung im Rahmen der ITI vorgesehen.