Flächenrecycling

EFRE (IWB)

Schleswig-Holstein

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 11.09.2014).

Kurzbeschreibung

Förderung der nachhaltigen Beseitigung von Brachflächen einschließlich der Sanierung, um diese Flächen wieder in den Flächenwirtschaftskreislauf zu integrieren und den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden.

Förderziel

Ziel ist die nachhaltige Beseitigung von Brachflächen einschließlich der Sanierung, um diese Flächen wieder in den Flächenwirtschaftskreislauf zu integrieren und den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger der Förderung sind Kommunen und juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Im Rahmen der Maßnahme werden die Planung und Durchführung der Grundstücksaufbereitung hinsichtlich Baugrund, bautechnischer Aufbereitung, Rückbau von Gebäuden und Anlagen sowie die Sanierung von Altlasten nach Bundesbodenschutzgesetz gefördert. Die Förderung umfasst dabei u. a. Untersuchungs- und Planungsleistungen, Sanierungsmaßnahmen (Sicherung oder Dekontamination), die Beseitigung von Bodenverunreinigungen und die Entsorgung von belastetem Bodenaushub und Wasser. Unterstützt wird auch die Dekontamination von Bausubstanz einschließlich der Erstellung des Schadstoffkatasters, der Rückbau von baulichen Anlagen sowie die Demontage und Entsorgung kontaminierter Bauteile.

Bei der Sanierung von Altlasten wird das Verursacherprinzip beachtet.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung der aufbereiteten Flächen sind die zu fördernden Vorhaben aus integrierten Strategien abzuleiten. Voraussetzung für die Förderung ist ein Konzept für die Nachnutzung der wieder nutzbar gemachten Flächen zur gewerblichen Nutzung und zu Wohnzwecken einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen. Investitionen der Nachnutzung sind nicht Fördergegenstand dieser Maßnahme.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle und ggf. auf Basis des Votums eines landesweiten Empfehlungsgremiums vorgenommen. Im Rahmen der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) werden Zukunftsthemen der Westküste von den Akteuren in der Region identifiziert. Sie bringen ihre Projektvorschläge in einen zweistufigen Wettbewerb ein. Dabei sollen sie durch eine zentrale Anlaufstelle in der Region zur Beteiligung an der ITI aktiviert, bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt und während des Wettbewerbsverfahrens beraten werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium, dem neben den regionalen Vertreterinnen und Vertretern u. a. die EFRE-Verwaltungsbehörde, die Fachbereiche der Landesministerien und die Dienstleister angehören.

Projektauswahlkriterien

Die Bewertung der Anträge erfolgt auf der Basis von aussagekräftigen und transparenten Kriterien unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsverfahrens. Die Kriterien berücksichtigen u. a. das Ausmaß von räumlichen Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten, die Nachnutzungsmöglichkeiten sowie das Gefährdungspotenzial von Flächen für Umweltmedien.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Sonstiges

Die Investitionspriorität wird in das ITI-Konzept „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ einbezogen. 36% der EFRE-Mittel der Investitionspriorität sind für die Umsetzung im Rahmen der ITI vorgesehen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte territoriale Investitionen (ITI)

Kurzbeschreibung

Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste

Beschreibung

Zur Förderung der Westküste wurde von der Landesregierung im Jahr 2012 die sog. Westküsteninitiative mit den Handlungsfeldern Verkehr, erneuerbare Energien, Tourismus, Demographie und Fachkräfte sowie dem Industriestandort Brunsbüttel ins Leben gerufen. Mit der Westküsteninitiative erfolgte eine Aktivierung der regionalen Akteure in einer gelebten Partnerschaft. Die Initiative soll neben anderen Programmen und Finanzierungsquellen wesentlich durch den EFRE unterstützt werden. Im Operationellen Programm (OP) EFRE ist daher ein ITI-Konzept (Integrierte territoriale Investitionen) für die Westküste enthalten.

 

Als Leitthemen bieten sich für die ITI die Themenbereiche „erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ und „ressourcenschonender Tourismus“ an. Als Küstenregion mit Hafenstandorten und der Hochseeinsel Helgoland kann die Region z. B. besonders von der Entwicklung der Offshore-Windindustrie profitieren. Das Thema Energiekompetenzregion deckt sich mit den Zielen der Europa-2020-Strategie. Über die ITI soll ein klares Kompetenzprofil für die Westküste herausgearbeitet werden. Die Tourismuswirtschaft ist für die Westküste eine wichtige Branche und ein bedeutender Arbeitgeber. Eine kontinuierliche Verbesserung der Attraktivität als Urlaubsdestination und die bessere Ausnutzung zielgruppenspezifischer Potenziale sind entscheidende Faktoren für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigungssituation.

 

Im Rahmen der ITI werden Zukunftsthemen der Westküste von den Akteuren in der Region identifiziert. Sie bringen ihre Projektvorschläge in einen zweistufigen Wettbewerb ein. Dabei sollen sie durch eine zentrale Anlaufstelle in der Region zur Beteiligung an der ITI aktiviert, bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt und während des Wettbewerbsverfahrens beraten werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium, dem neben den regionalen Vertreterinnen und Vertretern u. a. die EFRE-Verwaltungsbehörde, die Fachbereiche der Landesministerien und die Dienstleister angehören. Beratend werden die ESF- und die ELER-Verwaltungsbehörden oder ggf. von ihnen benannte fachlich zuständige Mitarbeiter/-innen der Landesregierung im Gremium vertreten sein, um die Kohärenz zwischen den einzelnen Fonds sicherzustellen und Synergieeffekte zu erzielen. Des Weiteren werden Partner, wie z. B. das Regionalmanagement „Westküste/Unterelbe“, in den Entscheidungsprozess eingebunden und Empfehlungen des Westküstenbeirats eingeholt. Die Bewilligung und fördertechnische Abwicklung der konkreten Projekte verbleibt bei den im OP vorgesehenen (zwischengeschalteten) Stellen. Mit diesem Vorgehen erfolgt die Identifikation und Auswahl der Projekte aus der Region heraus. Gleichzeitig kann auf die Kompetenzen, Erfahrungen und Verwaltungskapazitäten der Landesebene zurückgegriffen und somit eine reibungslose Umsetzung der ITI-Projekte gewährleistet werden.

Fonds

Der EFRE; das ESF- und das ELER-Programm sollen die ITI flankieren.

Fördergebietseingrenzung

Entspricht der Abgrenzung der Region für die Westküsteninitiative und umfasst damit die Kreise Steinburg, Dithmarschen und Nordfriesland sowie die Insel Helgoland. Sofern es bei Kooperationsprojekten zielführend ist, über die Kreisgrenzen hinweg zu agieren, können sich die geförderten Projekte in Einzelfällen auch in den Kreis Pinneberg und den Landesteil Schleswig (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg) erstrecken.

Zielgruppe

Öffentliche Akteure.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Weitere integrierte Entwicklungsansätze

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Im Operationellen Programm (OP) EFRE adressiert Schleswig-Holstein die Nachhaltige Stadtentwicklung auf Basis integrierter Konzepte. Durch die Abmilderung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen in städtischen Gebieten sollen die schleswig-holsteinischen Ober- und Mittelzentren als Arbeitsmarktzentren, Wachstumspole und Impulsgeber für die umliegenden Regionen und den ländlichen Raum gestärkt werden.

 

Die Entwicklungskonzepte sowie konkrete Projektanträge werden von kommunalen Akteuren erarbeitet. Die Anträge werden von der fachlich zuständigen Stelle auf Landesebene geprüft und, sofern geeignet, bewilligt. Die Akteure vor Ort sind somit wesentlich an der Identifikation und Auswahl geeigneter Fördervorhaben beteiligt. Die Nachhaltigen Stadtentwicklung ist ebenfalls Bestandteil der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ und adressiert die Stadtentwicklungsbedarfe der Westküste. Sofern förderungswürdige, stadtentwicklungspolitisch relevante Vorhaben identifiziert werden können, bietet das ITI-Konzept Raum für Stadtentwicklungsprojekte zur Verbesserung des städtischen Umfelds und Projekte zur energieeffizienten Stadtentwicklung in den Mittelzentren der Westküste. Die Ausarbeitung von konkreten Projektvorschlägen erfolgt durch die kommunalen Akteure der betroffenen Städte. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Wettbewerbsverfahren durch ein Gremium, in das auch lokale Partner aus der Region Westküste eingebunden sind.

Fördergebietseingrenzung

In der Investitionspriorität 6e sind Ober- und Mittelzentren förderfähig.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021